MONATSINFORMATION
Tierärztliches Zeugnis für Schlachtvieh
Beurteilung von Gesundheit, Transportfähigkeit und Aussicht auf Genusstauglichkeit
Sehr geehrte Nutztierkundin
Sehr geehrter Nutztierkunde
Wir möchten Ihnen nachträglich alles Gute für das Jahr 2021 wünschen. Viel Erfolg, Gesundheit und vor allem keine Probleme mit Covid-19.
Neu haben mehrere Kantone ein Tierärztliches Zeugnis für Schlachtvieh erarbeitet. Dieses muss für Krank- und Notschlachtungen zwingend ausgefüllt werden. Wir bitten Sie, dieses Formular zu studieren. Die erste Seite dient dem Tierärztlichen Zeugnis mit sämtlichen Angaben zum Tierhalter, dem Tier etc. Die zweite Seite ist die Beschreibung, wie dieses Zeugnis gehandhabt werden muss.
Im Moment ist für uns nicht ganz klar, ob für die Krankschlachtungen die auf dem Begleitdokument angekreuzt werden auch zwingend ein Tierärztliches Zeugnis für Schlachtvieh vorliegen muss.
Sind Sie im Zweifel, können Sie uns gerne einen Auftrag zur Beurteilung der Schlachttiere erteilen. Dieses erhöht auf jeden Fall die Sicherheit, dass die Tiere für genusstauglich deklariert werden.
Mit freundlichen Grüssen